Lippetouristik GmbH - Münsterstraße 1D - 44534 Lünen - Tel.: (02306) 781 007 - E-Mail: info@lippetouristik.de
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

zur Durchführung von geführten Naturerlebnistouren

1. Vertragsabschluss
Sie können Ihre Tour bei der Lippetouristik, im Folgenden LT genannt, telefonisch, schriftlich, per Fax, online oder per Email buchen. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrags verbindlich an. Der Vertrag kommt durch An-nahme in Form unserer Rechnung/Buchungsbestätigung oder Anmeldebestäti-gung verbindlich zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmel-dung ab, etwa weil Ihnen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Anmel-dung nicht bekannt waren, so stellt unsere Bestätigung ein neues Vertragsangebot dar. Der Vertrag gilt als angenommen, wenn nicht innerhalb von 5 Tagen nach Bestätigung (Datum des Bestätigungsschreibens) storniert wird. Auf eine gesonderte Annahmeerklärung wird verzichtet. Der Veranstalter behält sich die Zusammenlegung von Kleingruppen vor. Außerdem ist eine Beauftragung anderer Unternehmen mit der Durchführung bzw. teilweise Durchführung der Touren möglich. In dem Falle tritt das beauftragte Unternehmen in die Haftung ein. Die LT ist berechtigt, Personenbeförderungsleistungen durchzuführen. Dennoch können bei hoher Auslastung auch andere Unternehmen, wie z. B. Taxi-Fähnrich in Lünen, bzw. Taxi-Kempgen in Bergkamen o.a. mit diesen Leistungen beauftragt werden.

2. Stellvertretung
Erfolgt die Anmeldung auch für dritte Personen, so versichert der Anmeldende, von diesen dritten Personen ausdrücklich zur Anmeldung zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen bevollmächtigt zu sein. Soweit die Anmeldung für Minderjährige erfolgt, versichert der Anmeldende, dass die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter vorliegt. Es wird vorausgesetzt, dass die Teilnehmer schwimmen können. Nichtschwimmer und müssen sich beim Tourbegleiter melden. Das Tragen der Schwimmwesten ist Pflicht. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Für alle Teilnehmer besteht Mitwirkungspflicht.

3. Anzahlung und Restzahlung
Mit Vertragsschluss (Zusendung der Buchungs- oder Anmeldebestätigung bzw. Rechnung ist außer bei Kanureisen eine Anzahlung von 50% zu leisten. Kanu-reisen erfordern eine Anzahlung von 10% des Reisepreises. Die Restzahlung ist 14 Tage vor Tourbeginn fällig. Die Pflicht zur Übergabe eines Sicherungsscheines entfällt, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis € 75,- pro Teilnehmer nicht übersteigt.

4. Leistungen und Preise / Preis- , Leistungs- und Programmänderungen
Nach Vertragsabschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reise-leistungen, die von der LT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Charakter der gebuchten Reise nicht beinträchtigen. Preisänderungen sind im Falle einer unvor-hersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Fähr- oder Fluggebühren in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung pro Kopf bzw. pro Sitzplatz auswirkt wenn zwischen Zugang der Reise-bestätigung und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. In diesem Falle benachrichtigt die LT den Teilnehmer unverzüglich nach Bekannt-werden. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung der Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Inkenntnissetzung dem Reiseveranstalter gegenüber geltend zu machen. Reiseprogrammänderungen aufgrund von ungünstigen Wasserpegelständen, Witterungsbedingungen oder Auslastungen müssen ebenfalls vorbehalten bleiben.

5. Bootsverleih
Die geliehenen Boote und die Ausrüstung sind technisch einwandfrei. Bei Beschä-digung oder Verlust berechnen wir den Wiederbeschaffungs- bzw. die Reparatur-kosten. Bei Nichtinanspruchnahme der gebuchten Anzahl von Booten erfolgt keine Rückerstattung. Für Schäden an dritten und durch unsachgemäße Behandlung, insbesondere durch Fahrlässigkeit, übernimmt der Verleiher keine Haftung.

6. Alkohol
Der Genuss von Alkohol oder Drogen während oder kurz vor der Tour ist nicht gestattet.

7. Ausrüstung
Die Ausrüstung wie Boote, Schwimmwesten und Gepäcktonnen für eine Kanutour, bzw. GPS, Fernglas und Kompass für eine GeoCachingtour wird von der LT bzw. von ihren Partnern gestellt. Sie ist damit Eigentum des Veranstalters. Schwimm-westen müssen bei der Kanutour von allen Teilnehmern getragen werden. Sollten Teilnehmer das Tragen der Schwimmwesten verweigern, erfolgt dies auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstalters ist für diesen Fall ausgeschlossen. Sämtliches Material ist pfleglich zu behandeln und im sauberen und technisch einwandfreien Zustand wieder zurückzugeben.

8. Allgemeine Obliegenheiten des Kunden und Kündigung durch den Kunden
Reisemängel
Der Reisende hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. dem Tourguide anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Wird von LT vereinbarungs-gemäß keine örtliche Reiseleitung bzw. Tourguide eingesetzt, z. B. bei Kanuverleih, so ist der Kunde verpflichtet, den Veranstalter direkt unter der folgenden Adresse, Telefon-, Faxnummer oder email, unverzüglich Nachricht über die Bean-standungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen.

Lippetouristik GmbH
Alstedder Str. 33
44534 Lünen
Tel.: (02306) 781 001
Email: info@lippetouristik.de

Ansprüche des Kunden und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Tour gegenüber der LT geltend zu machen. Die Geltendmachung kann frist-wahrend nur gegenüber der LT unter der oben angegebenen Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Ansprüche des Kundens gegenüber der LT, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum.

Kündigung durch den Kunden während der Tour
Sofern die Reise oder Teile davon infolge einer nicht voraussehbaren höheren Gewalt erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder gar unmöglich gemacht wird, kann sowohl der Kunde als auch die LT den Reisevertrag kündigen. In die-sem Falle kann die LT für bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die LT ist bei den Angeboten, die eine Rückbeförderung einschließt verpflichtet, den Gast zu-rückzubefördern. Die Mehrkosten für eine außerplanmäßige Rückbeförderung sind von beiden Parteien je zur Hälfte zu tragen. Ansonsten fallen entstehende Mehrkosten dem Reisenden zu.

9. Rücktritt durch den Kunden vor Tourbeginn
Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Tour vom Vertrag zurücktreten. Wir können als Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und unsere Aufwendungen eine Entschädigung verlangen. Wir berechnen den Ersatzanspruch nach unserer Wahl oder unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum Beginn der Tour pauschal in einem prozentualen Verhältnis zum Teilnahmepreis:

bis zum 14. Tag vor Beginn der Tour 30 %
ab dem 13. Tag bis zum 8. Tag vor Beginn der Tour 50 %
ab dem 8. Tag vor Beginn der Tour, sowie bei Nichtantritt 90 %

Dem Kunden ist es gestattet, der LT nachzuweisen, dass ihr tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachten Stornokosten entstanden sind. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

10. Haftung
Die Haftung der LT aus dem Vertrag für alle Schäden, ausser Personenschäden ist auf das dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit die LT den Schaden des Kunden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung der LT ist insbesondere ausgeschlossen für Verlust von Eigentum des Kunden vor, während und nach der gebuchten Reise, beispielsweise bei Kenterung eines Bootes. Die LT haftet nicht für Leistungsstörungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.
Die Teilnahme an einer Kanutour ist mit dem Risiko einer Kenterung verbunden. Daher ist es ratsam, keine wasserempfindlichen Utensilien, wie z. B. Elektrogeräte mitzunehmen. Die Lippetouristik haftet nicht für Verlust oder Beschädigung dieser Geräte. Kommt es bei der Tour zu einem Unfall, so haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Vertragliche und deliktische Schadensersatzansprüche für nicht fahrlässiges Verhalten von uns sowie unserer Begleitpersonen sind aus-geschlossen.Den Anweisungen der Tourbegleiter ist aus Sicherheitsgründen Folge zu leisten. Der LT steht das Recht zu, Teilnehmer von der Reise auszuschließen, wenn diese durch ihr Verhalten die Reise oder Leib und Leben anderer Personen gefährden oder den Anweisungen von Mitarbeitern der LT nicht Folge leisten. Alle Nachteile und Kosten die durch den Ausschluss entstehen, gehen zu Lasten des von der Reise ausgeschlossenen Teilnehmers.

11. Kündigung durch die LT, Absage bzw. Verschiebung der Tour
Nimmt der Reisende Leistungen der LT aus Gründen, die die LT nicht zu vertreten hat nicht in Anspruch (z.B. Krankheit, vorzeitige Rückreise) besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. Insbesondere bei Hochwasser und extrem schlechtem Wetter finden die gebuchten Kanutouren nicht statt. Dem Kunden steht das Recht zu, kostenfrei auf einen neuen Termin umzubuchen. Eine Erstattung des gezahlten Reisepreises erfolgt nicht. Sofern eine bereits begonnene Kanutour wegen höherer Gewalt (Hochwasser etc.) abgebrochen werden muss, oder aus den genannten Gründen ein oder mehrere Programmteile ausfallen müssen, besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Erstattung des Preises. Zur Durchführung unserer geführten Touren ist eine in den jeweiligen Angeboten angegebene Mindestteilnehmerzahl erforderlich. Wird diese nicht erreicht, ist die LT berechtigt, die Tour 3 Tage bei eintägigen Standardtouren, 14 Tage bei mehrtägigen Kanureisen vor Tourbeginn abzusagen oder zu verschieben. Der Teilnehmer kann in diesem Falle die bereits bezahlte Teilnahmegebühr zurückverlangen. Eventuell anfallende Stornokosten für sämtliche durch Sie selbst bei Dritten oder durch ein Reisebüro zusätzlich zu unserer Reiseleistung gebuchten Leistungen muss der Kunde selbst tragen. Die Absage durch die LT kann telefonisch, per email oder durch Ankündigung auf der Internetseite www.lippetouristik.de erfolgen.

12. Visa-, Pass- und gesundheitsrechtliche Bedingungen
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung etwaiger landesspezifischer Vorschriften selbst verantwortlich. LT informiert rechtzeitig über diese Vorschriften bzw. einzuhaltenden Formalitäten.

13. Fahrradtransporte
Die LT übernimmt auf Wunsch den Transport von Kunden-Fahrrädern. Der Kunde hat sich selbst davon zu überzeugen, dass sein Fahrrad ordnungsgemäß gesichert und vor Beschädigungen geschützt ist. Nicht festmontierte Gegenstände wie Gepäckkörbe, Luftpumpen, Computer etc. sind vor dem Transport abzunehmen. Die LT haftet nicht für Schäden durch unsachgemäße Befestigung der Räder oder für etwaige Verluste von Zubehörteilen.

14. Bei Mehrtagestouren ist mitzunehmen:
gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
sämtliche Reise- und Versicherungsunterlagen

15. Gültigkeit
Für den Fall, das eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, betrifft dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln.

Lippetouristik GmbH - Lünen, den 28.01.2012

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